Der Kauf einer Immobilie auf Mallorca ist ein Prozess, bei dem zahlreiche Details beachtet werden müssen. In Spanien und natürlich auch auf den Balearen sind von der Unterzeichnung des Optionsvertrags bis zum Notartermin zahlreiche bürokratische Hürden zu nehmen. Ohne Rechtsbeistand ist der Immobilienkauf auf Mallorca für ausländische Interessenten kaum zu bewerkstelligen. Ein unabhängiger Anwalt (span.: Abogado) begleitet Sie durch den gesamten Prozess und ist in die Verhandlungen mit dem Verkäufer eingebunden.
Es ist notwendig, die spanische Steuernummer NIE „Numero de Identificación de Extranjeros“ zu erhalten, um eine Immobilie in Mallocra kaufen, einen Hypothekenkredit aufnehmen oder ein Auto kaufen zu können. Die NIE-Steuernummer können Sie bei der Oficina de Extranjería in Palma de Mallorca beantragen. Zur Beantragung der NIE-Nummer werden der Reisepass und zwei Passbilder benötigt.
Nach Erhalt der NIE-Nummer können Sie ein Bankkonto auf Mallorca eröffnen. In Spanien ist es üblich, den Kaufpreis beim Notartermin in Form eines Schecks an den Verkäufer zu übergeben.
Dieses Bankkonto nutzen Sie später weiter, um beispielsweise die laufenden Kosten und die Finca-Einrichtung zu bezahlen.
Immobilienprofis kennen alle Details, die der Kauf einer Immobilie auf Mallorca mit sich bringen kann. Bevor Sie Ihr perfektes Haus finden und einen Vertrag unterzeichnen, müssen Sie die Immobilie überprüfen.
Sie müssen das Haus auf Feuchtigkeitsschäden wegen Feuchtigkeit auf Mallorca besichtigen und den Zustand der Elektro- und Wasserleitungen überprüfen. Außerdem müssen Sie die verfügbaren Heizmöglichkeiten, Fenster, Türen und sanitären Einrichtungen überprüfen.
Ist die Traumimmobilie gefunden und liegt der Preis im verfügbaren Budget, wird im ersten Schritt ein Reservierungs- oder Optionsvertrag abgeschlossen. Ein Reservierungsvertrag ist sinnvoll, wenn Sie Interesse am Kauf der Immobilie haben, die Finanzierung aber noch ungewiss ist. Beim Optionsvertrag erhält der Interessent für eine Anzahlung von 10 bis 20 Prozent des Kaufpreises das Recht, die Immobilie innerhalb einer bestimmten Frist zu erwerben.
Wer eine Immobilie auf Mallorca nicht bar bezahlen kann oder will, sollte sich frühzeitig um die Finanzierung kümmern. Ausländische Hauskäufer können einen Kredit bei einer spanischen Bank erhalten. Hypotheken werden für maximal 20 Jahre ausgegeben. Während dieser Zeit ist die vollständige Tilgung der Schulden obligatorisch.
Beim Kauf und Erhalt einer Immobilie fällt als einmalige Steuer entweder die Grunderwerbsteuer oder die Mehrwertsteuer an. Die Höhe der ehemaligen Steuer liegt zwischen 8 und 11 Prozent und richtet sich nach dem Kaufpreis.
Sind alle Formalitäten erledigt, wird der Immobilienkauf auf Mallorca mit einem finalen Notartermin besiegelt. Im Beisein des Käufers, des Verkäufers, der Rechtsbeistände beider Vertragsparteien und eines Vertreters der Bank werden, falls eine Hypothek aufgenommen wurde, alle Verträge unterzeichnet. Erst dann kann die Eintragung ins Grundbuch erfolgen.
Es ist so einfach, eine Kostenaufschlüsselung zu erhalten, soweit beim Kauf einer zum Verkauf stehenden Immobilie auf Mallorca diese Steuern anfallen:
• Notargebühren und Grundbuchgebühren
• 10 % Mehrwertsteuer auf den Kauf neuer Immobilien, bekannt als IVA
• ITP – Erwerbssteuer für den Erwerb nicht neuer Immobilien
• 1,2 % Stempelsteuer, die gelegentlich anfallen kann und als AJD (Actos Jurídicos Documentados) bekannt ist
Adresse: Vía Roma, 5, prin. primero, 07012 Palma de Mallorca
E-Mail: info@mallorca.law
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